Die Chalets befinden sich in einem eigenen Parkareal unseres Campingplatzes mit eigener Zufahrt.
Sie sind rd. 37m² groß und bieten Platz für bis zu zwei Personen. Durch die große Terrassen-Schiebetür gelangen Sie in den Wohnraum mit Küche, Sitzgelegenheiten und Unterhaltungsmedien. In der Mitte ist ein Schlafzimmer mit Doppelbett und Unterhaltungsmedien. Hinter dem Schlafzimmer finden Sie ein großes Badezimmer inkl. Dusche, Badewanne mit Whirlpool-Funktion und Infrarot-Sauna. Im Außenbereich gibt es einen Stellplatz für Ihr Auto und die Terrasse lädt zum gemütlichen Verweilen ein.
Die Chalets befinden sich in einem eigenen Parkareal unseres Campingplatzes mit eigener Zufahrt.
Sie sind rd. 37m² groß und bieten Platz für bis zu zwei Personen. Durch die große Terrassen-Schiebetür gelangen Sie in den Wohnraum mit Küche, Sitzgelegenheiten und Unterhaltungsmedien. In der Mitte ist ein Schlafzimmer mit Doppelbett und Unterhaltungsmedien. Hinter dem Schlafzimmer finden Sie ein großes Badezimmer inkl. Dusche, Badewanne mit Whirlpool-Funktion und Infrarot-Sauna. Im Außenbereich gibt es einen Stellplatz für Ihr Auto und die Terrasse lädt zum gemütlichen Verweilen ein.
Nichts ist entspannender als auch mal nichts vor zu haben. Urlaub im Nordsee-Camp ist Meer Urlaub und einfach mehr Entspannung.
Das Nordsee-Camp in Norddeich, direkt hinter dem Deich, ist das Tor zum UNESCO® Weltnaturerbe Wattenmeer. Die Nordsee liegt ihnen zu Füßen, die ostfriesischen Inseln sind zum Greifen nah und laden zu einem Besuch ein. Angeln, Radfahren, Inlinern, Wandern, Schwimmen, Surfen, Kiten, Segeln ... das Angebot an Freizeitaktivitäten in Norddeich ist unerschöpflich.
Und wenn Ihnen zwischendurch einmal der Sinn nach einem Ausflug in die Stadt steht, ist das auch kein Problem - unabhängig von den Tiden erreichen Sie von hier bequem mehrere Einkaufsstädte.
Das Nordsee-Camp Norddeich ist eine Familien- und Erholungseinrichtung. Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten werden nicht aufgenommen. Als Erziehungsberechtigt gelten ausschließlich die Eltern oder Großeltern der minderjährigen Person. Jedes Objekt ist nur mit der maximal vorgesehenen Personenanzahl zu belegen.